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Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem
Verkehrslandeplatz Eggenfelden
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Gemäß § 29 Abs. 1 LuftVG und §21a der LuftVO wird für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Eggenfelden folgende Regelung getroffen:
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1. Allgemeines
Die Sichtflugkarte im Luftfahrthandbuch Band VFR ist Bestandteil dieser Flugbetriebsregelung.
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2. Flugbetrieb
2.1
VFR An-/Abflüge sollten die IFR An- und Abflugsektoren möglichst meiden.
2.2
Im Flugplatzverkehr ist Hörbereitschaft aufrecht zu erhalten.
2.3
Starts und Landungen auf den Grasflächen sind untersagt.
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2.4 VFR-Anflüge
2.4.1
Für die Platzrunde wird eine Höhe von 2500 ft MSL festgelegt. Sie liegt im Süden der Start-
und Landebahn.
2.4.2
Anfliegende Luftfahrtzeuge haben spätestens 5 Minuten vor Erreichen des Platzes
Sprechfunkverkehr mit EGGENFELDEN INFO aufzunehmen.
2.4.3
Der Einflug in die Platzrunde erfolgt grundsätzlich über den Gegenanflug. Unaufgefordert sind
zu melden: Einflug in den Gegen-, Quer- und Endanflug.
2.4.4
Abweichungen von der Platzrunde z.B. Direkt- oder Geradeausan-/ -abflüge, bedürfen der
Zustimmung von EGGENFELDEN INFO.
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2.5 VFR-Abflug
Bei Abflügen Piste 27 ist nach Erreichen Bahnende ein Steuerkurs von 250 Grad bis zum
Eindrehen in den Querabflug zu halten.
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3. IFR-Betrieb
Für unmittelbar aufeinander folgende, wiederholte IFR An- und Abflüge von Luftfahrzeugen zu Übungszwecken ist eine vorherige Genehmigung vom Flugplatzbetreiber einzuholen.
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